FAQ

häufig gestellte Fragen rund um die Pro PROGR Initiative nach folgenden Themen kategorisiert:

  1. Finanzen
  2. Bau
  3. Organisation
  4. Betrieb
  5. Politik

Finanzen

Wird der PROGR ein weiterer Zuschussbetrieb der Stadt?
Nein, der PROGR beantragt keine Subventionen von der Stadt und ist selbsttragend. Die laufenden Kosten werden mit den Mieteinnahmen bezahlt. Die Stadt ist nicht mehr Betreiberin des PROGR, ist aber als Mieterin und Partnerin erwünscht.

Kann der Baurechtszins langfristig erbracht werden?
Der Baurechtszins von CHF 320‘000.- könnte schon mit den heutigen Mietzinseinnahmen von CHF 650‘000.- bezahlt werden. Die Mieten werden gestaffelt um ca. 30% erhöht, somit ist langfristig die Bezahlung des Baurechtzinses gewährleistet.

Können denn die heutigen Mieter diese Erhöhung verkraften?
Eine gestaffelte Erhöhung der Bruttomieten von total 30% ist für die meisten KünstlerInnen verkraftbar. Damit aber die Mieten (inkl. Nebenkosten) für alle KünstlerInnen immer noch attraktiv bleiben können ist ein Sponsoren-Konzept in Arbeit.

Hat die Stiftung genug Geld?
Der Verein Pro PROGR hat innerhalb von 3 Monaten Absichtserklärungen in der Höhe von CHF 12‘062‘500.- gesammelt. Davon sind über CHF 2 Mio Schenkungen.

Wie setzt sich das gesammelte Geld zusammen?
Die Stiftung erhält Schenkungen in der Höhe von CHF 2‘047‘300.- dies ist ihr Eigenkapital.
Wir verfügen über Absichtserklärungen für Darlehen im Totalbetrag von CHF 4‘515‘200.-. Hinzu kommt ein zugesichertes Bankdarlehen von CHF 5.5 Mio. Der Gesamtbetrag beläuft sich somit auf CHF 12‘062‘500. (Stand 25.1.09)

Wer sind die Geldgeber?
Den Geldgebern wurde von Anfang an Vertraulichkeit zugesichert und nur auf deren ausdrücklichen Wunsch werden Namen genannt. Wenn das Projekt nicht zustande kommt, dann können sie sich diskret zurückziehen und die Beträge werden nie fällig.
Die Geldgeber werden dem Stadtpräsidenten und der Direktorin FPI unter Wahrung der Vertraulichkeit offen gelegt.

Was passiert, wenn einzelne Darlehen nach Ende der Laufzeit gekündigt werden?
Die Darlehen mit unterschiedlicher Laufzeit sind auf viele Darlehensgeber verteilt. Es ist daher unwahrscheinlich, dass alle auf den gleichen Zeitpunkt gekündigt werden. Es wird Aufgabe der Stiftung sein, die nötigen Reserven einzuplanen und auslaufende Darlehen zu ersetzen.

Stimmt es, dass den Künstlern mit Kündigung gedroht wurde, wenn sie nicht einen Geldbeitrag leisten würden?
Nein! Die PROGR-KünstlerInnen haben jeweils nach Ihren Möglichkeiten Geld organisiert, bleiben weiterhin sehr engagiert und werden alles unternehmen, um den PROGR zu unterstützen.

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Bau

Reichen die angesetzten 8 Mio für die Sanierung des Gebäudes?
Für die kulturelle Nutzung sind keine grossen Veränderungen im Innenbereich nötig. Die Räume sind bereits ideal und werden nicht umgebaut. Den Grossteil der Kosten werden für die seit Jahrzehnten vernachlässigte Fassade und das Dach benötigt. Fundierte Kostenschätzungen von Unternehmen beweisen, dass eine Sanierung mit den angesetzten 8 Mio möglich ist.

Wie kann die Stiftung gewährleisten, dass der Unterhalt nicht vernachlässigt wird?
Die Stiftung wird einen Unterhaltsarchitekten beauftragen, um nach Bedarf mindestens einmal jährlich eine Kontrolle durchzuführen. Ein Mehrjahresunterhaltsbudget wird die zur Verfügung stehenden Mittel optimal einsetzen.

Was passiert, wenn plötzlich die Heizung aussteigt? Kann das bezahlt werden?
Das Gebäude ist an das Fernheiznetz der KVA Bern angeschlossen und hat keine eigene Wärmeerzeugung. Die Heizzentrale mit der Wärmeübergabestation wird im Rahmen der Bauarbeiten saniert. Es sind daher keine grösseren unerwarteten Reparaturen zu erwarten.

Entsprechen die Heizungs- und die Lüftungsanlagen nach der Sanierung den Bestimmungen der neuen Kantonalen Energieverordnung?
Ja. Der Lüftungsmonobloc der Aula wird durch eine Installation ersetzt, welche neu über eine Wärmerückgewinnung verfügt. Die weiteren Instandstellungsarbeiten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Ist das Gebäude auch für Behinderte zugänglich?
Ja. Die bestehenden Lifte in beiden Flügeln sind breit genug und schon heute rollstuhlgängig.
Ein Treppenlift zum Hof ermöglicht den Zugang ins Innere des Gebäudes. Beim mittleren Hofeingang wird eine Rampe erstellt. Pro Geschoss und Gebäudeflügel wird ein rollstuhlgängiges WC bereitgestellt. Wir hatten Kontakt mit der „Fachstelle für hindernisfreies Bauen“. Die geplanten Sanierungsarbeiten entsprechen den Auflagen der Fachstelle.

Wann sind die Bauarbeiten abgeschlossen?
Wir gehen davon aus, dass nach der Übernahme des Gebäudes und dem notwendigen Bewilligungsverfahren die Sanierungsarbeiten Ende 2015 beendet sein werden, da wir annehmen, dass jedes Bauprojekt mit Einsprachen rechnen muss. Einen früheren Abschluss der Sanierung erachten wir als nicht realistisch.

Wie wird der Hof gestaltet?
Der Hof wird ein belebter und öffentlicher Platz. Wenn die zuständigen Behörden einverstanden sind, kann der Pavillon „Loge“ entfernt werden. Die Trennmauer soll abgerissen werden. Der Platz wird der Öffentlichkeit als Oase offen stehen, wo verschiedene Veranstaltungen wie Skulpturenausstellungen, Sommerkino, Kinderfeste, etc stattfinden werden.
Für die Bespielung und Gestaltung des Innenhofes wird eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie dem Kunstmuseum angestrebt. Der Hof wird abends vom Gastrobetrieb abgeschlossen.

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Organisation

Wann wird die Stiftung gegründet?
Die Vorbereitungen laufen auch Hochtouren, damit die Stiftung PROGR noch vor dem Volksentscheid gegründet sein wird.

Wer ist im Stiftungsrat?
Er setzt sich zusammen aus KünstlerInnen, Fachpersonen und Personen aus Partnerinstitutionen.

Warum eine starre Stiftung? Wäre ein Verein nicht flexibler?
Ein Verein kann sich zu einfach verändern, kommerzielle Interessen könnten sehr bald Überhand nehmen und die Künstler verdrängen. Auf der anderen Seite muss auch den Mäzenen garantiert werden, dass das Gebäude auch in Zukunft den KünstlerInnen zu Gute kommt. Mit dem Stiftungszweck und den Statuten der Stiftung kann dies langfristig gewährleistet werden.

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Betrieb

Wird der PROGR öffentlicher?
Ja, zusätzlich zum Hof soll das Erdgeschoss den ganzen Tag zugänglich gemacht werden.
Nebst dem Gastrobetrieb (Konzerten, Tanz, etc.) und der Ausstellungszone (Ausstellungen, Performances, Podiumsgespräche, etc.) sollen die Räume im EG an kulturnahe Betriebe (z.B. Kunstbibliothek, Künstlerbedarf, etc.) vermietet werden, welche Publikum und Laufkundschaft ins EG bringen werden.

Stimmt das Gerücht, dass der PROGR ein subventioniertes P.S.1 werden will?
Nein! Das wäre nicht finanzierbar. Im PROGR ist kein Ausbau des Ausstellungsbetriebes geplant, der Schwerpunkt liegt eindeutig in der Produktion. In Kombination mit dem Kunstmuseum betrachtet liesse sich dieses Projekt aber durchaus mit dem ursprünglichen P.S.1 in New York vergleichen.

Findet eine Rotation unter den KünstlerInnenateliers statt?
Ja, unbedingt! Sie wird garantiert indem sieben Ateliers für die Förderung junger KünstlerInnen vorgesehen werden. Diese Förderateliers werden nur befristet aber zu günstigeren Mieten angeboten. Zudem sind drei Räume als Gastateliers für kurzzeitige Belegungen geplant.
Zusammen mit den natürlichen Fluktuationen ergibt sich so eine Rotationsquote von 30%.

Wer bestimmt Neumieter oder die Künstler für die Förderateliers?
Die Stiftung bestimmt eine unabhängige Auswahljury mit Fachpersonen.

Wird wird die kulturelle Nutzung gewährleistet?
In der Stiftungsurkunde wird die kulturelle Nutzung des Gebäudes definitiv für die ganze Baurechtsdauer festgelegt. Der Schwerpunkt liegt wie bisher in der Kulturproduktion.

Was passiert, wenn ein Künstler die Miete nicht mehr bezahlt?
Jedes Atelier ist ein normales Mietverhältnis und wird auch so behandelt.

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Politik

Warum kamen die Künstler so spät?
Im Vorfeld wurde von offizieller Seite kommuniziert, dass ein Baurechtszins von 800 000 Franken erwartet werde und schien somit unbezahlbar für eine kulturelle Nutzung. Die Aussichten auf Erfolg waren zu gering und die Kosten für eine Teilnahme am Wettbewerb zu hoch. Erst nach dem Wettbewerb war klar, dass die Stadt bereit ist, das Gebäude zu einem unerwartet niedrigen Preis abzugeben. In der Folge wurde der Verein Pro PROGR gegründet, um mit einer Stiftung die Liegenschaft von der Stadt Bern zu den gleichen Bedingungen (Kaufpreis, Baurechtszins und Dauer) wie das Siegerprojekt zu übernehmen.

Braucht es ein weiteres Gesundheitszentrum in der Innenstadt?
Die Innenstadt ist schon heute voller Ärzte, aber leere Praxisräume beweisen, dass die Nachfrage an die Grenzen gestossen ist. Eine weitere Zentralisierung des Gesundheitswesens in der Altstadt ist sehr fragwürdig, da die Patienten immer extra ins Zentrum fahren müssen.

Die Turnhalle kann doch auch im Gesundheitszentrum bleiben und auch andere bestehende Mieter wurden angefragt. Also weiterhin Kultur, ist das nicht super?
Es ist sehr fraglich, ob der Charme und Erfolg der Turnhalle erhalten bleibt. Und durch die viel höheren Mieten wird das Kulturprogramm nur mit massiven Erhöhungen der Subventionen für die Veranstalter möglich sein. Auch die angefragten Kulturorganisationen, welche im Gebäude bleiben könnten, werden die erhöhten Mieten durch entsprechend höhere Subventionen bezahlen müssen. Eine völlige Fehlentwicklung!

Was sind die Vorteile gegenüber dem Gesundheitszentrum?
Die kulturelle Nutzung des PROGR hat sich seit über vier Jahren bewährt. Es ist in kürzester Zeit ein Kulturbetrieb mit grosser Ausstrahlung entstanden und die Möglichkeiten sind noch nicht ausgeschöpft. Bern hat kulturelle Produktionsräume dringend nötig. Zur Zeit sind im PROGR alle Räume belegt und die Nachfrage ist riesig. Durch das Angebot der Stiftung PROGR könnte der Kulturbetrieb nahtlos weitergeführt werden, ohne finanzielle Nachteile für die Stadt.

Ist der Kaufpreis für dieses Gebäude nicht zu günstig?
Wenn die Stadt Bern das Gebäude günstig abgeben will, dann doch lieber an ihre Kulturschaffenden und nicht an eine gewinnorientierte Firma aus Zürich.

Kann das Gebäude gewinnbringend weiterverkauft werden?
Die Investorin Allreal lässt den Weiterverkauf durch Vorbehalte im Angebot bewusst offen: „Der Vorbehalt betreffend ‚Eintritt von Drittinvestoren’ will nur sicherstellen, dass das Baurecht auch an Dritte (z.B. an den Endnutzer übertragen werden kann)“. Mehr noch: Der Vorbehalt „zum Nutzungskonzept bedeutet, dass teilweise auch andere als die derzeit vorgestellten Nutzer im Gebäude untergebracht werden können.“ (Zitat aus Bericht des Beurteilungsgremiums II Seite 5)

Wann kann das Gebäude von der Stiftung übernommen werden?
Der Kaufpreis wird bei Zuschlag am 1. August 2009 durch die Stiftung bezahlt und die Stiftung übernimmt die Verantwortung für das Haus. Dies im Gegensatz zum Projekt „Gesundheitszentrum“: Die Investoren wollen das Gebäude erst nach Erhalt der Baubewilligung übernehmen und sich mit dem „Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsrates zum Baurechtsvertrag“ den endgültigen Kauf sogar offen halten. (Zitat aus Bericht des Beurteilungsgremiums II Seite 5)

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